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8.1 Die Buchführung des SBSV 1 wird jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer, geprüft. Die Kassenprüfer, plus einer Ersatzperson, werden für jeweils zwei Jahre gewählt.
8.2 Die Kassenprüfer legen der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht vor und beantragen die Entlastung des Vorstandes.

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