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13.1 Diese Satzung wird mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung wirksam und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft.
13.2 Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen redaktioneller Art, die aufgrund möglicher Beanstandungen des Registergerichts oder der Finanzbehörde erforderlich werden, vorzunehmen.

Köln, den 20. Juni 2000
änderungen 2003 beschlossen auf der JH 2003 am 27. März 2003.
änderungen 2012 zu §§ 1.2; 2.1;3.ff; 4,2; 4,3 d) beschlossen auf der JH 2012 am 25. Oktober 2012.

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