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1.1 Der Stadtbezirks-Sportverband 1, im folgenden SBSV 1 genannt, ist die selbständige Gemeinschaft der Sportvereine im Stadtbezirk 1 und selbst Mitglied und regionale Untergliederung im StadtSportBund Köln e.V. (SSBK).
1.2 Der SBSV 1 hat seinen Sitz im Stadtbezirk 1 (Köln Innenstadt/Deutz) und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln unter der Nr. ………eingetragen.
1.3 Der SBSV 1 verfolgt den Zweck der Förderung des Sports. Er ist Bindeglied und Koordinator für die ihm angeschlossenen Sportvereine. Politisch und religiös neutral, dient der SBSV 1 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere Förderung des Sports.
Mittel, Überschüsse sowie Gelder dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Verbandsmitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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