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6.1 Rechtsgrundlagen des SBSV 1 sind seine Satzung und die Ordnungen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt.
6.2 Ordnungen und ihre änderungen werden, soweit nicht anders bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen.
6.3 Die Jugendordnung wird vom Jugendtag der Sportjugend des SBSV 1 beschlossen und bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

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