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12.1 Die Auflösung des SBSV 1 kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt "Auflösung des SBSV 1" stehen. Die Auflösung ist beschlossen, wenn mindestens vier Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten der Auflösung zustimmen.
12.2 Das nach der Auflösung und beendeter Liquidation verbleibende Vermögen fällt dem StadtSportBund Köln e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.