5.1 Der Vorstand des SBSV 1 besteht aus:
dem Vorsitzenden dem stellvertretenden Vorsitzenden –Sport- dem stellvertretenden Vorsitzenden –Geschäftsführung- dem stellvertretenden Vorsitzenden –Kassenführung- einem Vorstandsmitglied für öffentlichkeitsarbeit dem Jugendvertreter
5.2 Der Vorstand führt die Geschäfte des SBSV 1 im Rahmen und im Sinne dieser Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Vom Vorstand können Ausschüsse zur Erledigung von Sonderaufgaben eingesetzt werden.
5.3 Gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine drei Stellvertreter. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung ist ausreichend, wenn sie von zwei der Genannten wahrgenommen wird. Im Übrigen vertritt der Vorsitzende den SBSV 1. Er beruft die Sitzungen des Vorstandes ein und leitet sie. Im Verhinderungsfall vertritt ihn ein anderes Vorstandsmitglied.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand durch Zuwahl aus dem Bereich der Verbandsmitglieder kommissarisch für die restliche Amtszeit eine Neubesetzung vornehmen.
5.4 Der Vorstand wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er ist in allen Belangen nur gegenüber den Mitgliedern des Verbandes verantwortlich. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Als gewählt gilt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.