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2.1 Der SBSV 1 hat die Aufgabe, im Rahmen seiner Satzung die im Stadtbezirk 1 ansässigen Sportvereine zu betreuen und gemeinsame Interessen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bürgeramt, dem Sportamt, dem StadtSportBund Köln (SSBK), den Fachverbänden und den sonstigen Institutionen zu koordinieren und zu vertreten. Bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben handelt der SBSV 1 selbständig und unabhängig, d. h. ausschließlich im Interesse der durch ihn vertretenen Mitglieder. Als regionale Untergliederung des StadtSportBundes Köln orientiert sich die Aufgabenstellung u. a. auch an deren Aufgabenzuweisung.
2.3 Der Stadtbezirk 1 umfasst die Stadtteile Altstadt Nord, Altstadt-Süd, Neustadt-Nord, Neustadt-Süd und Deutz

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